Datenschutzerklärung
Letzte Aktualisierung am: 11 mai 2025
Diese Datenschutzerklärung (die „Datenschutzerklärung“) beschreibt die Richtlinien der allgemeinmedizinischen Gemeinschaftspraxis MG Echternach, nachfolgend als „MGE“ bezeichnet, im Hinblick auf personenbezogene Daten und Cookies, die MGE entweder von Ihnen erhebt oder die Sie ihr zur Verfügung stellen.
Zweck dieser Datenschutzerklärung ist es, Sie gemäß der geltenden Datenschutzgesetzgebung (der „geltenden Gesetzgebung“) und insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (die „DSGVO“) sowie dem luxemburgischen Gesetz vom 1. August 2018 über die Organisation der Nationalen Kommission für den Datenschutz und über das allgemeine Datenschutzregime darüber zu informieren, unter welchen Bedingungen MGE Ihre personenbezogenen Daten erhebt, warum diese Daten erhoben werden, wie sie verwendet werden und welche Rechte Ihnen als betroffene Person zustehen.
Die Datenschutzerklärung gilt für alle Informationen, die Sie selbst bereitstellen oder die MGE im Rahmen Ihrer Interaktion(en) mit uns erhebt. Als medizinische Praxis verarbeitet MGE besonders sensible personenbezogene Daten und misst daher dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten und der Wahrung Ihrer Privatsphäre höchste Bedeutung bei, in ihrer Eigenschaft als Verantwortliche für die Datenverarbeitung.
MGE bittet Sie die vollständige Datenschutzerklärung sorgfältig zu lesen, um die Verfahren zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verstehen und sich Ihrer Rechte vollständig bewusst zu sein.
Die Datenschutzerklärung gilt in vollem Umfang während Ihrer gesamten Beziehung zu MGE, sei es über die Website https://mgechternach.lu/ (die „Website“), innerhalb des medizinischen Zentrums (5, Place du Marché L-6460 Echternach) oder auf anderem Wege.
Da sich MGE das Recht vorbehält, die Datenschutzerklärung jederzeit ganz oder teilweise zu ändern, wird empfohlen, diese regelmäßig zu konsultieren (siehe Artikel 10).
ARTIKEL 1. VERANTWORTLICHER FÜR DIE DATENVERARBEITUNG
Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung ist die Person, die die Zwecke und Mittel der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bestimmt – also den Zweck und die Art und Weise der Verarbeitung. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen der DSGVO sind:
- Dr. Philippe Hoffmann, Allgemeinmediziner
- Dr. Daniel Lampach, Allgemeinmediziner
- Dr. Anne-Catherine Vervoort, Allgemeinmedizinerin
Die Allgemeinmediziner arbeiten in einer Gemeinschaftspraxis mit einer gemeinsamen digitalen Patientenakte. Die personenbezogenen Daten der Patienten werden in einer gemeinsamen medizinischen Software verarbeitet, auf die ausschließlich die Ärzte der Gemeinschaftspraxis (MGE) Zugriff haben. Diese Gemeinschaft ist ebenfalls Arbeitgeber des MGE-Sekretariats.
ARTIKEL 2. VERSCHIEDENE VERARBEITUNGEN PERSONENBEZOGENER DATEN
2.1) Sprechstunde
a) Art und Zweck der Datenverarbeitung
Die Mitarbeiter des MGE, die Sie als Patient im Rahmen einer Sprechstunde betreuen, erfassen Daten zu Ihrer Identität und Gesundheit. „Patient“ bezeichnet dabei jede natürliche Person, die ärztliche Leistungen durch einen der Ärzte des MGE in Anspruch nimmt oder in Anspruch nehmen möchte. Die Sprechstunde kann vor Ort in den Räumlichkeiten des MGE oder über Informations- und Kommunikationstechnologien (Telefon, Smartphone, Computer usw.) erfolgen.
Diese Informationen werden in Ihrer Patientenakte (die „Patientenakte“) auf einem dauerhaften und nutzbaren Medium (z. B. Papier oder elektronisch) gesammelt und gemäß den Vorgaben der geltenden Datenschutzbestimmungen sowie des Gesetzes vom 24. Juli 2014 über die Rechte und Pflichten des Patienten (das „Gesetz von 2014“) gespeichert. Die Patientenakte wird unter Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht (Art. 458 Strafgesetzbuch und ärztlicher Ehrenkodex) geführt und anschließend von Ihrem behandelnden Arzt sorgfältig aktualisiert.
Die Patientenakte dokumentiert chronologisch und wahrheitsgetreu den Gesundheitszustand des Patienten und dessen Entwicklung im Verlauf der Betreuung. Sie kann insbesondere folgende personenbezogene Daten enthalten:
Identifikationsdaten des Patienten:
- Vorname(n) und Nachname
- Die luxemburgische Personenkennziffer („Matrikel“), ersatzweise eine ausländische Identifikationsnummer oder die Nummer der europäischen Krankenversicherungskarte (zu Abrechnungs- und Kostenübernahmezwecken)
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Geschlecht
- Postanschrift
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
Ggf. auch die Identifikationsdaten einer Vertrauensperson oder des gesetzlichen Vormundes des Patienten: Name, Vorname(n), Geschlecht, Telefonnummer und Kontaktadresse.
Familiäre Situation des Patienten (z. B. Familienstand, Anzahl der Kinder)
Berufliche Situation des Patienten (z. B. Beruf, Arbeitsbedingungen)
Medizinische und pflegerische Daten des Patienten:
- Anlass, Datum, Beginn und Ende der Sprechstunde
- Gewicht, Größe, Vitalparameter (Blutdruck, Herzfrequenz, Atemfrequenz, Temperatur, Sauerstoffsättigung)
- Familiäre/persönliche Vorerkrankungen (medizinisch, chirurgisch und geburtshilflich)
- Aktuelle Behandlungen
- Individuelle Risikofaktoren oder andere Angaben (z. B. Allergien, Unverträglichkeiten)
- Relevante Daten früherer Konsultationen oder Krankenhausaufenthalte (z. B. Labor-, Röntgenuntersuchungen, aktuelle Arztberichte)
- Falls zutreffend: Anamnese der Erkrankung, die zur Konsultation führte
- Lebensgewohnheiten, sofern mit Zustimmung des Patienten erhoben und für Diagnose und Behandlung erforderlich
- Feststellung von Problemen sowie geplanter Therapie- und Pflegeplan
- Berichte zu diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen während der Konsultation
- Medizinische Stellungnahmen des behandelnden Arztes
- Diagnostische, therapeutische und überwachende ärztliche Verordnungen mit Datum und Bestätigung durch den behandelnden Arzt
- Gegebenenfalls Patientenverfügung und Regelungen zur Lebensendphase
- Sonstige relevante Angaben zum Gesundheitszustand des Patienten, die vom Arzt als wichtig erachtet werden
Zweck dieser Datenverarbeitung ist die eindeutige Identifikation Ihrer Person und die Erstellung Ihrer Patientenakte zur medizinischen Betreuung.
b) Rechtsgrundlage
Die Datenverarbeitung stützt sich gemäß Artikel 6 Abs. 1b DSGVO auf die Erfüllung des Behandlungsvertrags, der zwischen Ihnen (dem Patienten) und dem behandelnden Arzt zustande kommt und der der ärztlichen Schweigepflicht gemäß dem luxemburgischen Ehrenkodex und insbesondere Artikel 458 des Strafgesetzbuchs unterliegt.
Darüber hinaus ist das Führen einer Patientenakte für jeden Gesundheitsdienstleister gesetzlich vorgeschrieben, gemäß dem Gesetz von 2014 sowie dem luxemburgischen medizinischen Ehrenkodex. Die damit verbundene Datenverarbeitung ist daher auch durch Artikel 6 Abs. 1c DSGVO gerechtfertigt.
c) Aufbewahrungsdauer
Nach dem Gesetz von 2014 ist MGE gesetzlich verpflichtet, Ihre Patientenakte mindestens zehn (10) Jahre lang aufzubewahren. Diese Frist kann verlängert werden, wenn die Art der Erkrankung dies erfordert. Die Frist beginnt mit dem jüngsten der beiden folgenden Zeitpunkte: dem Datum Ihrer letzten Sprechstunde beim MGE oder dem Datum des letzten Kontakts mit Ihnen (z. B. Ausstellungsdatum des letzten Rezepts).
Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht oder in anonymisierter Form archiviert.
2.2) Online-Erneuerung von Rezepten
a) Art und Zweck der Datenverarbeitung
Um eine Anfrage zur Online-Erneuerung eines Rezepts an das MGE übermitteln zu können, müssen Sie die in Artikel 8 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen („ANB“) festgelegten Voraussetzungen erfüllen (einsehbar hier) und folgende personenbezogene Daten angeben:
- Anrede (Herr, Frau, Divers)
- Vorname(n)
- Nachname
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Matrikelnummer
- Grund der Anfrage
- Art der Zustellung des Rezepts (per Post, Abholung beim Sekretariat des MGE oder Abholung aus dem Briefkasten)
- Behandelnder Arzt
- Medikament(e), die verschrieben werden sollen
Da gemäß Artikel 8 der ANB bereits eine vorherige Sprechstunde bei einem der Ärzte des MGE erforderlich ist, um eine Online-Rezeptverlängerung anzufordern, wurde Ihre Patientenakte bereits angelegt und das MGE verfügt somit bereits über die im Rahmen der Sprechstunden übermittelten Identifikations- und Gesundheitsdaten.
Zweck der in diesem Artikel genannten Datenverarbeitung ist die Verwaltung Ihrer Anfrage zur Online-Erneuerung eines Rezepts. In diesem Rahmen erfolgt insbesondere:
- die Überprüfung Ihrer Identität,
- die Aktualisierung Ihrer Patientenakte
- sowie die Ausstellung des Rezepts gemäß den Bestimmungen in Artikel 8 der ANB.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Angabe Ihrer Telefonnummer und Ihrer E-Mail-Adresse notwendig ist, damit:
- Ihr behandelnder Arzt, Sie kontaktieren kann, insbesondere wenn zusätzliche Informationen Ihrerseits erforderlich sind,
- Das Sekretariat des MGE, Sie über den Zeitpunkt informieren kann, ab welchem Sie Ihr Rezept ggf. beim MGE abholen können.
Wenn Sie den Versand des Rezepts an Ihre Wohnadresse gewählt haben und sich Ihre Adresse seit der letzten Sprechstunde geändert hat, werden Sie gebeten, Ihre neue Adresse im Feld „Medikament“ des Online-Formulars zur Rezeptverlängerung anzugeben. Falls Sie dies vergessen, kontaktieren Sie das MGE bitte so bald wie möglich per E-Mail (XXX) oder telefonisch unter +352 26 72 19 75, damit Ihre Adresse aktualisiert werden kann.
b) Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung der oben genannten personenbezogenen Daten erfolgt gemäß Artikel 6 Absatz 1a DSGVO auf Grundlage Ihrer Einwilligung.
Im Rahmen Ihrer Online-Anfrage zur Rezeptverlängerung wird Ihnen ein Link zu den ANB und zur vorliegenden Datenschutzerklärung bereitgestellt, um Ihre Einwilligung einzuholen. Mit dem Absenden der Anfrage erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das MGE gemäß dieser Datenschutzerklärung einverstanden.
c) Aufbewahrungsdauer
Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen einer Anfrage zur Online-Erneuerung eines Rezepts verarbeitet werden, werden in der Patientenakte gesammelt. Gemäß dem Gesetz von 2014 ist das MGE gesetzlich verpflichtet, Ihre Patientenakte mindestens zehn (10) Jahre lang aufzubewahren. Die Aufbewahrungsdauer kann verlängert werden, wenn dies aufgrund der Art der Erkrankung erforderlich ist. Die Frist beginnt mit dem späteren der beiden folgenden Zeitpunkte: dem Datum Ihrer letzten Konsultation beim MGE oder dem Datum des letzten Kontakts mit Ihnen (z. B. das Ausstellungsdatum des letzten Rezepts).
Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht oder in anonymisierter Form archiviert.
2.3) Kontaktaufnahme mit dem MGE per Telefon oder E-Mail
a) Art und Zweck der Datenverarbeitung
Bei Fragen, besonderen Anliegen oder Beschwerden haben Sie die Möglichkeit, das MGE telefonisch unter der Nummer +352 26 72 19 75 zu kontaktieren.
Bitte beachten Sie, dass Terminvereinbarungen ausschließlich telefonisch möglich sind – nicht per E-Mail oder über die Website. Medizinische Fragen werden nicht per E-Mail beantwortet.
Um Ihre spezifischen Fragen zu beantworten sowie Ihre Anliegen und Beschwerden zu bearbeiten, kann es erforderlich sein, u.a. folgende personenbezogene Daten zu verarbeiten:
- Vorname(n)
- Nachname(n)
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
b) Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt gemäß Artikel 6 Abs. 1f DSGVO auf Grundlage des berechtigten Interesses des MGE, Ihre Anliegen sachgemäß zu bearbeiten und auf Ihre Fragen zu antworten.
Wenn Ihre Anfrage eine bereits erfolgte oder zukünftige Sprechstunde bei einem Arzt des MGE betrifft, erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten zur Durchführung des Behandlungsvertrags gemäß Artikel 6 Abs. 1b DSGVO.
Sofern sich Ihre Anfrage auf die Ausübung der in Artikel 5 dieser Datenschutzerklärung genannten Rechte bezieht, ist die Verarbeitung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich (Art. 6 Abs. 1c DSGVO).
c) Aufbewahrungsdauer
Die in diesem Zusammenhang übermittelten personenbezogenen Daten werden so lange gespeichert, wie es zur Bearbeitung Ihrer Anfrage, Ihres Anliegens oder Ihrer Beschwerde erforderlich ist.
Wenn es sich um personenbezogene Daten handelt, die im Hinblick auf eine Sprechstunde bei einem Arzt des MGE übermittelt wurden, werden diese in Ihre Patientenakte aufgenommen und gemäß Artikel 2.1 dieser Datenschutzerklärung aufbewahrt.
ARTIKEL 3. WEITERGABE IHRER DATEN
Innerhalb des MGE haben ausschließlich die Ärzte, ggf. in Ausbildung befindliche Ärzte sowie die Mitarbeitenden des Sekretariats Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten.
Im Einzelnen: Ihr behandelnder Arzt hat vorrangig Zugriff auf Ihre Patientenakte. Da das MGE als Gemeinschaftspraxis organisiert ist, können auch andere Ärzte des MGE auf Ihre Akte zugreifen, wenn sie sich gegenseitig vertreten. In bestimmten Fällen, die im luxemburgischen ärztlichen Ehrenkodex geregelt sind, kann Ihr behandelnder Arzt Teile Ihrer Akte an Kolleginnen oder Kollegen weitergeben, um deren medizinische Meinung einzuholen. Assistenzärzte haben ausschließlich unter der Verantwortung eines MGE-Arztes Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten.
Die Mitarbeitenden des Sekretariats haben unter ärztlicher Aufsicht und im Einklang mit der beruflichen Schweigepflicht ausschließlich Zugang zu den für ihre Aufgaben notwendigen Informationen – insbesondere für die Praxisorganisation, Terminvergabe und gegebenenfalls in sehr begrenztem Umfang zu medizinischen Informationen.
Eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (ausgenommen medizinischer Daten) kann auch durch Dienstleister im Sinne von Artikel 28 DSGVO erfolgen, die vom MGE zur Erbringung bestimmter Leistungen beauftragt wurden. Diese Dienstleister haben ausschließlich Zugriff auf die Daten, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Dazu zählen unter anderem:
- Technische und IT-Dienstleister
- Lieferdienste (z. B. Post Luxembourg, bei Versand von Rezepten an Ihre Adresse)
Das MGE verpflichtet diese Dienstleister zur strikten Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften und zur Wahrung der Vertraulichkeit Ihrer Daten.
Wenn ein Dienstleister für die Wartung der Software und Arbeitsplätze zuständig ist, die die Patientenakten verwalten, erfolgt der Zugriff auf personenbezogene Daten im Rahmen der ärztlichen Schweigepflicht. Die Daten werden durch technische und organisatorische Maßnahmen (z. B. Verschlüsselung) geschützt, sodass die Wartung ohne direkten Zugriff auf sensible Daten möglich ist.
Darüber hinaus kann die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eigenverantwortliche Dritte notwendig sein, an die das MGE Ihre Daten übermittelt, um ärztliche Verordnungen auszuführen. Dazu gehören:
- Apotheken, an die das MGE Rezepte weiterleiten kann
- Personal in Pflege- oder Seniorenheimen, dem ggf. Rezepte oder ärztliche Anweisungen für dort lebende Patienten übermittelt werden
In allen Fällen gibt das MGE Ihre personenbezogenen Daten nur weiter:
- wenn Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben (Art. 6 Abs. 1a DSGVO),
- wenn die Weitergabe gemäß Art. 6 Abs. 1f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse Ihrerseits entgegensteht,
- wenn eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht (Art. 6 Abs. 1c DSGVO),
- oder wenn dies gesetzlich zulässig und zur Durchführung des Behandlungsvertrags erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1b DSGVO).
In bestimmten gesetzlich oder gerichtlich vorgesehenen Fällen dürfen die Ärzte des MGE das ärztliche Berufsgeheimnis aufheben und personenbezogene Daten ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergeben, etwa an Justiz- oder Polizeibehörden. Solche Ausnahmen gelten insbesondere bei:
- Anzeige bei Justiz- oder Polizeibehörden im Falle einer Straftat gegen den Patienten oder bei Notfällen (schwere, akute, unmittelbare und reale Gefahr für die körperliche oder geistige Unversehrtheit Dritter)
- Meldepflicht bei bestimmten Straftaten gegen Minderjährige (Art. 140 Strafgesetzbuch)
- Zeugenaussage oder Verteidigung vor Gericht
- Meldung von Todesfällen (Art. 77 ff. Zivilgesetzbuch)
- Meldung meldepflichtiger Infektionskrankheiten an die Gesundheitsdirektion (Art. 17 des Gesetzes vom 29. April 1983 über die Ausübung medizinischer Berufe)
- Übermittlung von Gesundheitsinformationen an die medizinische Kontrollstelle der Sozialversicherung (Art. 421 Sozialgesetzbuch)
- Meldung von Informationen über Kinder in Gefahr an das Jugendgericht oder die Staatsanwaltschaft (Art. 7 des geänderten Gesetzes vom 10. August 1992 zum Schutz der Jugend)
Das MGE übermittelt Ihre personenbezogenen Daten nicht außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Ein Transfer in ein Drittland erfolgt ausschließlich unter Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht und der geltenden Datenschutzvorschriften:
- wenn dies zur Erbringung der angeforderten medizinischen Leistungen erforderlich ist und andere Gesundheitsfachkräfte außerhalb der EU/EWR einbezogen werden müssen,
- wenn eine gerichtliche oder behördliche Aufforderung vorliegt,
- wenn eine gesetzliche oder regulatorische Pflicht zur Offenlegung besteht,
- oder wenn Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung zur Weitergabe erteilt haben.
In diesen Fällen erfolgt der Datentransfer unter Einhaltung geeigneter Schutzmaßnahmen zur Sicherung Ihrer Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht für andere Zwecke als die oben genannten an Dritte weitergegeben.
ARTIKEL 4. COOKIES
Cookies sind Textdateien, die kleine Mengen an Informationen enthalten und automatisch von Ihrem Browser erstellt werden, wenn Sie eine Website besuchen. Sie werden mithilfe eines Webservers auf Ihr Gerät (Computer, Laptop, Tablet oder anderes Gerät) heruntergeladen. Die darin enthaltenen Informationen sind an das jeweilige Gerät gebunden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Betreiber der Website Ihre Identität kennt, wenn Sie auf die Website zugreifen oder sie nutzen.
Es gibt zwei Arten von Cookies: Sitzungscookies und dauerhafte Cookies.
- Dauerhafte Cookies bleiben in einem Unterordner Ihres Browsers gespeichert, bis Sie sie manuell löschen oder bis Ihr Browser sie gemäß der im Cookie festgelegten Frist automatisch löscht.
- Sitzungscookies sind temporäre Dateien, die automatisch gelöscht werden, sobald Sie Ihren Browser schließen. Bei jedem erneuten Besuch der Website müssen Sie z. B. Ihre Spracheinstellungen erneut festlegen. Ein neues Cookie wird dann erstellt, welches Ihre Browsereinstellungen speichert und aktiv bleibt, bis Sie die Website verlassen und den Browser schließen.
Das MGE verwendet ausschließlich Sitzungscookies, die für das ordnungsgemäße Funktionieren der Website unbedingt erforderlich sind und die eine optimale Nutzererfahrung gewährleisten. Alle diese Cookies sind temporär und werden beim Verlassen der Website und dem Schließen des Browsers gelöscht.
Die Verarbeitung Ihrer Daten über diese technisch notwendigen Cookies erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses gemäß Artikel 6 Abs. 1f DSGVO.
Jedes Mal, wenn Sie auf der Website surfen, können über Cookies Informationen gesammelt werden. Durch die Nutzung der Website stimmen Sie der Platzierung von Cookies auf Ihrem Gerät gemäß dieser Datenschutzrichtlinie zu. Die meisten Browser akzeptieren Cookies automatisch. Sie können dem jedoch widersprechen, indem Sie Ihren Browser so einstellen, dass keine Cookies gespeichert werden oder dass Sie bei jedem neuen Cookie benachrichtigt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Löschen oder Blockieren von Cookies Ihre Nutzererfahrung beeinträchtigen kann und bestimmte Teile der Website möglicherweise nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren oder nur eingeschränkt zugänglich sind.
ARTIKEL 5. RECHTE DER BETROFFENEN PERSONEN
Gemäß der DSGVO haben Sie verschiedene Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten. Diese Rechte können jederzeit direkt ausgeübt werden, indem Sie das MGE telefonisch unter der Telefonnummer +352 26 72 19 75 oder schriftlich unter der Adresse Médecine Générale Echternach, 5, Place du Marché, L-6460 Echternach kontaktieren. Bitte geben Sie den Grund Ihrer Anfrage sowie das Recht an, das Sie ausüben möchten.
Aus Datenschutz- und Vertraulichkeitsgründen kann das MGE bei Zweifeln an Ihrer Identität eine Kopie Ihres Ausweises oder eines anderen Identitätsnachweises anfordern. Diese Angaben werden nur so lange gespeichert, wie es zur Identitätsprüfung notwendig ist.
Für weitere Fragen zum Datenschutz können Sie sich ebenfalls telefonisch an das Sekretariat wenden (+352 26 72 19 75).
Folgende Rechte stehen Ihnen zu:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO):
Sie haben das Recht, Informationen über Ihre vom MGE verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie eine Kopie dieser Daten zu verlangen. Bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anfragen kann das MGE hierfür eine Gebühr verlangen. Bitte beachten Sie hierzu auch die besonderen Regelungen zum Zugang zur Patientenakte und Gesundheitsdaten in Artikel 5.1 dieser Datenschutzerklärung.
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO):
Sie haben das Recht, die Korrektur unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen. Das MGE erinnert Sie daran, vor jeder Datenübermittlung sicherzustellen, dass die Angaben korrekt, vollständig und aktuell sind. Sie verpflichten sich auch, jede Änderung unverzüglich mitzuteilen. Schäden, die durch falsche oder unvollständige Angaben entstehen, liegen in Ihrer Verantwortung. Sie sind außerdem verpflichtet, nur Ihre eigenen personenbezogenen Daten zu übermitteln. Andernfalls erklären Sie entweder, dass Sie die Einwilligung des Dritten eingeholt und diesen über die Datenschutzbestimmungen informiert haben oder dass Sie rechtlich befugt sind, in seinem Namen zu handeln.
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO):
Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Ihre Daten sind für die Zwecke der Verarbeitung nicht mehr erforderlich,
- Sie haben Ihre Einwilligung widerrufen und es besteht keine andere Rechtsgrundlage,
- Sie haben wirksam Widerspruch eingelegt,
- die Datenverarbeitung ist unrechtmäßig,
- oder die Löschung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich.
In bestimmten Fällen kann das Recht auf Löschung nicht geltend gemacht werden, z. B. wenn die Verarbeitung für die Meinungsfreiheit, gesetzliche Verpflichtungen, Rechtsverteidigung oder im öffentlichen Interesse (Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschung) erforderlich ist.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO):
Sie haben in bestimmten Fällen das Recht, die vorübergehende Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu verlangen, insbesondere wenn:
- Sie die Richtigkeit der Daten bestreiten,
- die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber keine Löschung wünschen,
- die Daten vom MGE nicht mehr benötigt werden, Sie sie aber für rechtliche Ansprüche benötigen,
- oder Sie Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO eingelegt haben.
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO):
Wenn die Datenverarbeitung auf Ihrer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und automatisiert erfolgt, haben Sie das Recht, Ihre Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und sie ggf. an einen anderen Gesundheitsdienstleister zu übertragen – sofern technisch möglich.
- Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO):
Sie haben das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, zu widersprechen, wenn diese auf dem berechtigten Interesse des MGE beruht. In diesem Fall stellt das MGE die Verarbeitung ein, es sei denn, es liegen zwingende schutzwürdige Gründe vor (siehe Artikel 5.2 der Datenschutzerklärung).
- Recht auf Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO):
Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Einwilligung zu widerrufen. Das MGE darf dann die betroffenen Datenverarbeitungen künftig nicht mehr fortsetzen.
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO):
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzbehörde zu beschweren – vorzugsweise in dem EU-Mitgliedstaat, in dem Sie wohnen, arbeiten oder in dem die mutmaßliche Datenschutzverletzung erfolgt ist. In Luxemburg ist dies die:
Commission nationale pour la protection des données (CNPD)
1, avenue du Rock’n’Roll, L-4361 Esch-sur-Alzette
Tel.: (+352) 26 10 60 -1
5.1. Das Recht auf Einsichtnahme in die Patientenakte
Ihre Patientenakte umfasst sämtliche Unterlagen mit Daten, Bewertungen und Informationen jeglicher Art über Ihren Gesundheitszustand und dessen Entwicklung im Laufe der Sprechstunden.
Der Patient – oder gegebenenfalls sein gesetzlicher Vertreter – hat gemäß dem Gesetz von 2014 ein Recht auf Einsicht in seine Patientenakte und kann eine Kopie der gesamten oder von Teilen der Akte anfordern. Der Patient kann auch verlangen, dass ein Dritter Einsicht erhält. Ist dieser Dritte jedoch kein Gesundheitsfachmann in Ausübung seines Berufes, muss er über eine vom Patienten unterschriebene und datierte Bevollmächtigung verfügen.
Der Antrag ist an das Sekretariat des MGE zu richten. Dieses bereitet gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt die angeforderten Unterlagen aus der Patientenakte vor.
Bitte geben Sie in Ihrem Antrag mindestens folgende Informationen an:
- Ihre persönlichen Kontaktdaten
- die betreffenden Daten
- Name des/der behandelnden Arztes/Ärzte
- den/die betroffenen Zeitraum/-räume
- die Begründung für Ihre Anfrage.
Außer im medizinischen Notfall hat das MGE 30 Werktage Zeit, um auf Ihren Antrag zu antworten, gerechnet ab dem Datum des Eingangs.
Sie können die Kopien Ihrer Patientenakte beim Sekretariat des MGE abholen. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Reproduktion von Ihnen zu tragen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Ausnahmen vom Einsichtsrecht bestehen, die im Gesetz von 2014 geregelt sind. Dazu zählen insbesondere persönliche Notizen des behandelnden Arztes sowie die therapeutische Ausnahme:
- Persönliche Notizen sind für den Arzt bestimmte Gedanken, Eindrücke oder Überlegungen, die nicht Teil der Versorgung oder der Kontinuität der Versorgung sind. Solche Notizen dürfen Ihnen daher vorenthalten werden.
- Therapeutische Ausnahme bedeutet, dass der Arzt berechtigt ist, Ihnen bestimmte Informationen aus Ihrer Patientenakte nicht zugänglich zu machen, wenn diese Informationen Ihrer Gesundheit erheblich schaden könnten. Diese Informationen dürfen jedoch von einem anderen Arzt eingesehen werden. Sobald keine Gefährdung mehr besteht, wird die Ausnahme aufgehoben.
Das MGE kann die Herausgabe von Teilen der Patientenakte verweigern, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind – ohne eine Begründung angeben oder eine Entschädigung zahlen zu müssen.
5.2. Das Widerspruchsrecht
Werden Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage des berechtigten Interesses des MGE gemäß Artikel 6 Abs. 1f DSGVO verarbeitet, haben Sie das Recht, dieser Verarbeitung gemäß Artikel 21 DSGVO zu widersprechen, sofern Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Im Falle eines Widerspruchs wird das MGE die Verarbeitung Ihrer Daten einstellen, es sei denn, es kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Fortsetzung der Verarbeitung nachweisen.
Wenn Sie Ihr Widerrufs- oder Widerspruchsrecht ausüben möchten, genügt ein Anruf unter der Telefonnummer +352 26 72 19 75 oder ein Schreiben an Médecine Générale Echternach, 5, Place du Marché, L-6460 Echternach mit Angabe des Grundes für Ihren Antrag.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch zur Folge haben kann, dass das MGE die angeforderten Leistungen nicht mehr erbringen kann. Das Widerspruchsrecht kann jedoch nicht Vorrang gegenüber den gesetzlichen Verpflichtungen des MGE haben.
ARTIKEL 6. SICHERHEITSMASSNAHMEN UND DATENSCHUTZ
Im Rahmen ihrer Aufgaben haben das medizinische Team und das Sekretariat des MGE Zugriff auf Ihre Daten. Sie unterliegen der ärztlichen bzw. beruflichen Schweigepflicht sowie der Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze.
Das MGE verpflichtet sich, Ihre personenbezogenen Daten zu schützen und zu sichern, um deren Vertraulichkeit zu gewährleisten und deren Zerstörung, Verlust, Veränderung oder Offenlegung zu verhindern. Hierzu werden physische, technische, organisatorische und prozedurale Schutzmaßnahmen eingesetzt, die entsprechend dem Stand der Technik kontinuierlich verbessert werden.
Das MGE verwendet insbesondere die SSL-Verschlüsselungstechnologie (Secure Socket Layer) mit der höchsten vom Browser unterstützten Verschlüsselungsstufe – in der Regel 256-Bit-SSL. Falls Ihr Browser dies nicht unterstützt, wird eine 128-Bit-SSL-Verschlüsselung verwendet. Ob eine Seite verschlüsselt übertragen wird, erkennen Sie am geschlossenen Schloss-Symbol oder Schlüsselsymbol in der Statusleiste Ihres Browsers.
ARTIKEL 7. SPEICHERDAUER DER DATEN
Zunächst werden Ihre Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften nur so lange aufbewahrt, wie es für die Zwecke erforderlich ist, für die sie erhoben wurden. Diese Aufbewahrungsfristen sind in Artikel 2 der Datenschutzrichtlinie beschrieben.
Anschließend werden Ihre Daten archiviert – sicher und mit eingeschränktem Zugriff –, das heißt, sie sind nicht mehr über das Haupt-Datenbanksystem des MGE einsehbar. Die Archivierung erfolgt bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen, wobei die längste allgemeine Verjährungsfrist dreißig Jahre beträgt.
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen werden Ihre personenbezogenen Daten endgültig gelöscht oder anonymisiert.
ARTIKEL 8. LINKS ZU ANDEREN WEBSITES
Die Website enthält Dienste von Drittanbietern sowie Hyperlinks zu anderen Websites, die nicht vom MGE betrieben werden, aber für die Funktion der Website oder die Tätigkeit des MGE nützlich oder notwendig sein können.
Das MGE übernimmt jedoch keine Verantwortung für die Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften durch diese Dritten und haftet nicht für etwaige Datenschutzverstöße auf deren Seiten.
Das MGE empfiehlt Ihnen daher, sich direkt bei den Betreibern dieser externen Websites über deren Umgang mit personenbezogenen Daten zu informieren.
ARTIKEL 9. DATENSCHUTZRICHTLINIE FÜR MINDERJÄHRIGE
Jede nicht volljährige und nicht emanzipierte Person unter achtzehn (18) Jahren (nachfolgend der „Minderjährige“) muss vor der Übermittlung personenbezogener Daten an das MGE die Zustimmung der Person einholen, die das Sorgerecht ausübt.
Daher erhebt das MGE nicht wissentlich personenbezogene Daten von Minderjährigen und beabsichtigt auch nicht, solche Daten ohne die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters zu erfassen. Aus diesem Grund ist es bei der Terminvereinbarung für einen Minderjährigen verpflichtend, den Vor- und Nachnamen einer volljährigen verantwortlichen Person anzugeben.
Das MGE fordert die gesetzlichen Vertreter auf, zur Durchsetzung dieser Datenschutzrichtlinie beizutragen, indem sie sicherstellen, dass Minderjährige die Website nicht nutzen und dem MGE keine personenbezogenen Daten ohne vorherige Zustimmung übermitteln.
Sollten dennoch personenbezogene Daten eines Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erfasst worden sein, kann dieser das MGE kontaktieren, um eine Berichtigung, Änderung oder Löschung dieser Daten zu verlangen.
Ebenso kann das MGE – sofern keine gesetzliche, behördliche oder medizinische Schweigepflicht entgegensteht – den gesetzlichen Vertreter direkt über die erfassten Daten informieren sowie über die Möglichkeit, der Erhebung, Nutzung oder Speicherung zu widersprechen.
ARTIKEL 10. ÄNDERUNGEN DER DATENSCHUTZRICHTLINIE
Das MGE kann diese Datenschutzrichtlinie jederzeit ändern, ohne Sie auf andere Weise darüber zu benachrichtigen, außer durch die Aktualisierung des Datums am oberen Rand dieser Seite.
Sie erkennen an und akzeptieren, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, die Datenschutzrichtlinie regelmäßig zu prüfen und sich über etwaige Änderungen zu informieren.
Die aktuelle Version der Datenschutzrichtlinie kann jederzeit auf der Website im unteren Seitenbereich unter dem Reiter „Datenschutzrichtlinie“ eingesehen und ausgedruckt werden.